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Fördermittel für den Einbruchschutz

Die staatliche Kreditbank KfW und das Bundesinnenministerium vergeben Fördergelder für die Investition in die Bereiche Einbruchschutz und Präventivmaßnahmen.

Energieeffizient sanieren
Nutzen Sie staat­liche Förder­mittel für mehr Sicher­heit in Ihrem Zu­hause. (Bild: Gira)

Sie wollen sich vor Einbruch schützen? Dann nutzen Sie das KfW-Programm "159 Altersgerecht Umbauen – Kredit", welches für barriere­duzierende Maß­nahmen und Einbruch­sicher­heit gedacht ist.

Wir sind Ihre Ex­per­ten in Greven für die Um­setzung von allen Maß­nahmen im Bereich Ein­bruch­schutz, Alarm­anlagen und Präventiv­maß­nahmen.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Einbruch­schutz­maß­nahmen in bestehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land. Dazu gehören zum Bei­spiel:

  • Einbau einbruch­hemmender Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen nach DIN EN 1627
  • Einbau einbruch­hemmender Garagen­tore und -zugänge, bei einer direkten Ver­bindung von der Garage zum Wohn­haus. Förder­fähig sind dabei Tore nach DIN V ENV 1627
  • Einbau von Nachrüst­systemen für Haus-, Woh­nungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Einbau von Nachrüst­systemen für Fenster und Fenster­türen sowie einbruch­hemmender Gitter, Klapp- und Roll­läden und Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbau von Einbruch- und Überfall­melde­anlagen - Hinweis: Alarm­anlagen mit Infra­schall­detektion (Infraschall­anlagen) sind nicht förder­fähig
  • Einbau von Gefahren­warnanlagen sowie Sicher­heits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Ein­bruch­melde­funktion

Kredit Nr. 159

Altersgerecht umbauen ‑ Kredit

Für den Abbau von Barrieren und besseren Ein­bruch­schutz

  • Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unab­hängig von Ihrem Alter
  • für alle, die Barrieren redu­zieren und sich vor Ein­bruch schützen wollen
  • auch für den Kauf von um­gebautem Wohn­raum

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